Wie an der GV beschlossen, müssen die Teilnehmer ab diesem Jahr einen Kostenbeitrag an die Anlässe leisten. Nur so kann der MVZO auch in Zukunft ein ausgeglichenes Budget ausweisen. Die beiliegende Tabelle gibt einen Ueberblick. Für den Besuch von Anlässen bei anderen Sektionen kann der MVZO keine Rückerstattungen mehr tätigen.